Wirtschaftsprüfung
Im Bereich Wirtschaftsprüfung führen wir alle Arten von Pflichtprüfungen und freiwilligen Prüfungen durch. Schwerpunkt unserer Arbeit ist insbesondere die Prüfung von Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie wohnungswirtschaftlicher / kommunaler Unternehmen nach den Vorschriften des Haushaltsgrundsätzegesetz.
Ein gesonderter Bereich stellt die Prüfung für Qualitätskontrolle nach § 57a WPO dar.
Hier beraten wir deutschlandweit Berufskollegen und Berufsgesellschaften. Zu allen Auftragsarten können wir Referenzen vorweisen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne benennen können.